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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen - wir haben die Antworten

Ihr Recht bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall:

  • Freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachters
  • Sie können Ihren Schaden komplett laut Gutachten abrechnen
  • Die Rechtsanwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung

Anders als oft durch die Versicherungen darstellen, haben Sie im Falle eines Unfalls das Recht, einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung des Fahrzeugschadens zu beauftragen.

Ebenso haben Sie das Recht einen Rechtsanwalt mit der Schadenabwicklung zu beauftragen, die entstehenden Kosten muss ebenfalls die Versicherung des Unfallverursachers tragen. Hier können wir Sie gerne auf Rechtsanwälte aus unserem Netzwerk verweisen, mit denen wir gute Erfahrungen während Kooperationen sammeln konnten.

Wie sollte ich mich Verhalten nach einem unverschuldetem Verkehrsunfall (Haftpflichtschadenfall)?
Sichern Sie sofort Ihre Schadensersatzansprüche und ziehen einen freien Gutachter hinzu. Dazu haben Sie nach geltender Rechtslage das Recht! Für die Kosten muss der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung aufkommen. Sie sind in garkeinem Fall dazu verpflichtet einen Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen der gegnerischen Versicherung anzunehmen, wovon wir auch strikt abraten, da es hier zu einem Interessenskonflikt kommt, immerhin wird der Kfz-Gutachter von der Versicherung bezahlt für die er das Gutachten erstellt.
Wie sollte ich mich Verhalten bei einem selbst verschuldetem Verkehrsunfall (Kaskoschadensfall)?
Beachten Sie bitte dass wenn Sie als Versicherungsnehmer einen Unfall selbst zu verantworten haben, ob Vollkasko oder Teilkasko haben Sie gemäß Ihrer Vertragsbedingungen ebenfalls Ansprüche. Diesbezüglich sollten Sie Ihre Unterlagen dahingehend prüfen, ob Sie eine freie Wahl des Kfz-Gutachters haben, oder ob ein Kfz-Gutachter der Versicherung die Schadensabwicklung übernimmt, da die Rechtslage zum Haftpflichtschaden anders ist. Sollten Sie dennoch unsere Dienste bei einem Kaskoschaden in Anspruch nehmen wollen, müsste vorher Rücksprache mit der Versicherung halten, da in diesem Fall die Kostenübernahme durch die eigene Versicherung geklärt werden muss.
Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen Kfz-Gutachter/ Sachverständigen beauftragt?
Sie sind nicht dazu verpflichtet einen Kfz-Gutachter / Kfz-Sachverständigen der gegnerischen Versicherung anzunehmen, der Geschädigte sollte in jedem Fall auf die Abwicklung über einen freien und unabhängigen Sachverständigen selbst bestehen!
Ist Abrechnung nach einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt schneller und einfacher?
Ein Kostenvoranschlag ist meist nicht um sonst, teilweise verlangen die Werkstätten sofort bis zu 10% der Reparaturkosten. Besonders bei fiktiver Abrechnung werden die Kosten nicht immer von der Versicherung erstattet. Wenn man sich NUR auf einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt verlässt, kann man mitunter böse Überraschungen erleben! Ein Kostenvoranschlag hat grundsätzlich keinerlei beweissichernde Funktionen. Ein Kostenvoranschlag gibt keinerlei Auskunft über die Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert oder den Restwert, was natürlich essenziell für die Schadensregulierung ist! Das kann den Geschädigten im Zweifel, um einen Teil, seiner Schadensersatzansprüche bringen. Mit einem Sachverständigen oder Gutachter kann einem so etwas nicht passieren!
Kann man sich die Schadenssumme auch auszahlen lassen?
Dies wäre dann eine Fiktive Abrechnung, grundsätzlich ist es möglich sich die Schadenssumme (Netto + evt. Wertminderung) auszahlen zu lassen, ohne das Fahrzeug zu reparieren. Es steht Ihnen völlig offen ob Sie sich die Schadenssumme auszahlen lassen oder Ihren Schaden bei einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen.
Welche Kfz-Werkstatt darf / soll man der Reparatur beauftragen?
Als Unfall-Geschädigter haben Sie natürlich das absolute Recht, selber zu entscheiden, wo Sie den Schaden reparieren lassen! Sie sind nicht verpflichtet das Fahrzeug bei einer Werkstatt reparieren zu lassen, die durch die Versicherung vorgeschlagen wird. Es ist allein Ihre Entscheidung, wo Sie den Schaden beheben lassen!
Darf man zur Schadensregulierung auch einen Rechtsanwalt hinzuziehen / beauftragen?
Anwaltskosten, die im Zusammenhang eines Verkehrsunfalls entstehen, werden bei eindeutiger Haftungslage (Schuldfrage), in voller Höhe von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen! Wir raten grundsätzlich auch immer zum Hinzuziehen eines Fachanwalts für Verkehrsrecht, da man bei Rechtsfragen besser beraten ist! Fragen Sie also auch gerne gezielt nach einem Rechtsanwalt.
Schadenmanagement der Versicherung
Es ist besser Sie geben die Regulieren Ihres Schadens zu keiner Zeit aus den Händen, auch wenn Ihnen schnelle und einfache alternativen Angeboten werden! Dieses kann Sie in jedem Fall bares Geld kosten, da Sie keinen Einblick mehr in die Schadensregulierung haben! Entscheiden sie frei und lassen sie sich nicht unter Druck setzen, egal wie einfach, schnell und verlockend es klingen mag. Durch einen unabhängigen Sachverständigen haben Sie stets den Einblick über den Schaden und wissen, das Ihr Recht und Ihre Interessen an erster Stelle stehen!

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