Nach einem unverschuldeten Unfall steht oft eine große Menge an Ärger ins Haus. Das Fahrzeug ist in Mitleidenschaft gezogen und die Regelung der Schadensabwicklung erscheint für Laien als äußerst komplex.
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Die anfallenden Kosten hierfür werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen, im Rahmen ihrer entsprechenden Haftung.
Warum kein Kostenvoranschlag der Werkstatt?
Ein Kostenvoranschlag beinhaltet keine Ermittlung oder Darlegung des Wiederbeschaffungswerts, des Restwerts, der Wertminderung oder des Nutzungsausfalls. Dies birgt das Risiko, dass wirtschaftliche Totalschäden übersehen werden könnten. Diese Unvollständigkeit könnte dem Geschädigten Nachteile bei der Schadensregulierung bringen.
Nicht alle Werkstätten verfügen über aktuelle Kalkulationssoftware, die den neuesten Vorgaben der verschiedenen Fahrzeughersteller entspricht. Wir hingegen verwenden stets die aktuellsten Daten für unsere Kalkulation.
Ein Gutachten von einem qualifizierten Kraftfahrzeugsachverständigen besitzt vor Gericht eine beweissichernde Funktion. Ein Sachverständiger kann auch entscheiden, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt. In diesem Zusammenhang bieten wir alternativ die Möglichkeit eines Kurzgutachtens an.