Falls der Schaden auf den ersten Blick klar als Bagatellschaden identifiziert werden kann, mag es möglicherweise nicht notwendig sein, ein Gutachten anzufertigen. Es ist ratsam, von Anfang an das Risiko einer möglichen Kostensteigerung auszuschließen. Wenn nämlich solche Kosten nicht im Kostenvoranschlag erfasst sind, muss der Fahrzeugbesitzer später selbst dafür aufkommen.
Die Ausgaben für den Kostenvoranschlag werden üblicherweise von der Versicherung gedeckt und oft von den Reparaturkosten abgezogen. Daher sollte der Kostenvoranschlag primär als Dokument zur Schadensdokumentation betrachtet werden, wenn der Schaden vollständig abschätzbar ist und keine Wertminderung durch den Unfall am Fahrzeug aufgetreten ist. Falls jedoch mit einer Wertminderung zu rechnen ist, stellt ein Gutachten stets die bessere Wahl dar, da diese Wertminderung in die Gutachtensumme einbezogen wird.
Wenn die Wertminderung nicht berücksichtigt werden muss und auch keine Ausfallzeiten oder Ausfallkosten relevant sind, kann der Kostenvoranschlag als eine Alternative betrachtet werden.